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Ernährungssicherheit

Sep 102017

Ernährungssicherheit kommt vors Volk

Am 24. September 2017 kommt der Gegenvorschlag des Ständerats zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit" des Bauernverbandes vors Volk. Auch der Nationalrat hat das umfassende Konzept zur Stärkung der Ernährungssicherheit deutlich gutgeheissen. Dieser Gegenvorschlag sieht vor, dass für die Ernährungssicherheit ein Gesamtkonzept in der Verfassung aufgenommen wird. Die Sicherung des Kulturlandes, eine ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion und eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft gehören dazu. [1]

Quelle: http://www.youtube.com/embed/ZcOTde6XRg8

Unter Ernährungssicherheit versteht man, dass die Schweizer Bevölkerung jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge gesunder und bezahlbarer Lebensmittel hat. Die Ernährungssicherheit ist aktuell gesichert, damit dies jedoch so auch für zukünftige Generationen bleibt, soll ein zusätzlicher Artikel in der Verfassung aufgenommen werden.

Der Artikel umfasst folgende fünf Pfeiler:

  • Die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen wie Wasser, Kulturland und Wissen müssen gesichert werden. Augenmerk liegt hier besonders auf dem Kulturland.
  • Ökosysteme dürfen nicht überlastet werden. Ressourcen wie Boden, Nährstoffe und Wasser sollen effizient genutzt werden.
  • Angebote sollen stärker vom Markt gelenkt werden.
  • Für die Ernährungssicherheit sind jedoch auch gute Handelsbeziehungen von Bedeutung. Wir sind auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produktionsmittel wie Maschinen, Treibstoff, Dünger und Lebensmittel angewiesen.
  • Fast ein Drittel der Lebensmittel landet bei uns im Abfall. Zur langfristigen Erhaltung der Ernährungssicherheit leisten ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmittel eine wichtigen Beitrag. [1]

Es geht nicht darum die Produktion zu intensivieren. Aufgrund der weltweit knapper werdenden Ressourcen soll das agronomische Potenzial der Schweiz ausgenutzt werden. Durch das Vorhandensein von meistens genügend Wasser und den fruchtbaren Böden benötigen wir weniger Dünger und können so ressourcenschonend Lebensmittel produzieren. Der Verfassungsartikel bedeutet nicht weniger Ökologie, denn eine nachhaltige Produktion ist auch im Sinne der Landwirtschaft. Für Bäuerinnen und Bauern ist ein sorgfältiger Umgang mit den Ressourcen zentral, denn auch sie wollen ihren Nachkommen fruchtbare Böden weitergeben können. [2]

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Quelle: eigenes Foto

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104a Ernährungssicherheit
1 "Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.
3 Art. 197Ziff.11.11 Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit) Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach der Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen." [3]

   

[1] https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/ernaehrungssicherheit/intitiative-fuer-ernaehrungssicherheit.html

[2] https://www.sbv-usp.ch/de/themen/ernaehrungssicherheit/

[3] https://bvaargau.ch/sites/default/files/download/factsheet_gruende_fuer_ernahrungssicherheit.pdf

 

Weiterführende Links:

https://www.landfrauen.ch/agrarpolitik/ernaehrungssicherheit

https://www.bauernzeitung.ch/news-archiv/2017/ernaehrungssicherheit-gegenvorschlag-klar-gutgeheissen/